Bibliothek | Hoher Kontrast | Große Schrift |

Informationen zur Benutzung

Wer darf ausleihen?

  • Studierende (auch von anderen Institutionen mit einem gültigen Studierendenausweis).
  • MitarbeiterInnen und Angehörige der DHBW Mannheim.
  • Interessierte externe Personen mit gültigem Personalausweis.

Hinweis für Externe: Minderjährige Benötigen eine Bürgschaftserklärung des gesetzlichen Vertreters.

Mit dem Betreten der Bibliothek erkennen Sie unsere Benutzungsordnung an.

Was darf ausgeliehen werden?

Alle Bücher und Medien.

Zeitschriften und Zeitungen, sowie speziell gekennzeichnete Präsenzbestände (mit einem rotem Punkt über der Signatur markierte Medien) sind nicht ausleihbar.

Wieviel?

Unbegrenzte Anzahl an Medien.

Wie wird ausgeliehen?

Um Medien ausleihen zu können, legen Sie bitte Ihren Studierenden- bzw.Mitarbeiterausweis bei der Zentralen Verbuchung (Ausleihe) vor. Sie sind laut Benutzungsordnung § 10 c) verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Medien bis zum Ablauf der Leifrist zurückgegeben werden. 

Leihfrist und Mahnwesen

Die Leihfrist beträgt in der Regel vier Wochen. Sie haben die Möglichkeit Ihre Medien fünfmal um jeweils weitere vier Wochen zu verlängern, wenn keine Vormerkung auf das jeweilige Medium vorliegt. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht über Ihr Konto selbstständig verlängern können, wenn bereits Mahngebühren angefallen sind, eine Verlängerung ist dann (bis zu einer Mahngebühr von 20,00 Euro) nur noch durch das Bibliothekspersonal möglich. Ist bereits ein Betrag von über 20,00 Euro angefallen, muss dieser zuerst bezahlt werden, bevor eine weitere Ausleihe oder Verlängerung möglich ist.

Bevor die Leihfrist abläuft, bekommen Sie eine automatisch generierte Erinnerungsmail. Diese Mail ist ein Service der Bibliothek und nicht rechtlich bindend. Bei Störungen etc. kann diese Mail entfallen, so dass Sie sich zusätzlich immer über Ihr Konto oder Ihren Fristzettel informieren sollten.

Verlängerungen können Sie selbstständig über Ihr Benutzerkonto realisieren, bei Problemen oder weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne auch per Telefon oder  E-Mail (bibliothek(at)dhbw-mannheim.de) zur Verfügung.

Falls die Ausleihfrist überschritten wird, werden gemäß § 2 der Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Bibliotheksgebühren (Bibliotheksgebührenverordnung – BiblGebVO) Mahnungen verschickt:

1. Mahnung: 1,50 Euro pro Medium

2. Mahnung: 5,00 Euro pro Medium

3. und 4. Mahnung: jeweils 10,00 Euro pro Medium

Bei mehreren Mahnungen summieren sich die Einzelbeträge!

Unsere Mahnschreiben (1. - 3. Mahnung) werden per E-Mail an Ihre DHBW-Mail-Adresse versandt.

Die Mahngebühren sind (unabhängig von der Zustellung der Mahnung!) ab ihrer Erzeugung durch das Bibliothekssystem zu bezahlen.

12.000 eBOOKS
13.000 eJOURNALS
80.000 PUBLIKATIONEN